Im Rahmen ihres Notfallkonzeptes sollten mindestens alle 3 Jahre die folgenden Punkte überprüft werden:
- Das betriebliche Alarmmeldesystem soll ein möglichst rasches Eintreffen der Hilfs- und Rettungskräfte gewährleisten.
- Die betriebsinternen Transportmittel, z.B. Tragbahren, für Tragbahren zugängliche Aufzüge etc. sollen funktionstüchtig sein.
- Ein Evakuationsplan pro Gebäude / Standort, sowie periodische Evakuationsübungen (Empfehlung: jährlich) sollen sicherstellen, dass im Falle einer Evakuation sämtliche Mitarbeitende das Gebäude sicher und rasch verlassen können.
Für alle Mitarbeitenden werden im Rahmen des Notfallkonzeptes regelmässige Schulungen in den Notfallkonzept wichtigen Aspekten (z.B. Erste-Hilfe-Kurse, Brandschutzkurse, Evakuationsübungen etc.) empfohlen.
2. Kapitel: Besondere Anforderungen der Gesundheitsvorsorge
7. Abschnitt: Art. 36 Erste Hilfe
1 Für die Erste Hilfe müssen entsprechend den Betriebsgefahren, der Grösse und der örtlichen Lage des Betriebs stets die erforderlichen Mittel verfügbar sein. Die Erste-Hilfe-Ausstattung muss gut erreichbar sein und überall dort aufbewahrt werden, wo die Arbeitsbedingungen dies erfordern.
2 Nötigenfalls müssen zweckmässig gelegene und eingerichtete Sanitätsräume und im Sanitätsdienst ausgebildetes Personal zur Verfügung stehen. Die Sanitätsräume müssen mit Tragbahren leicht zugänglich sein.
3 Die Sanitätsräume und die Aufbewahrungsstellen für die Erste-Hilfe-Ausstattung sind gut sichtbar zu kennzeichnen.
Erste Hilfe ist definiert als Hilfsmassnahmen und Anfangsbehandlungen bei einer akuten Erkrankung oder Verletzung1. Darunter versteht man von jedermann durchzuführende Massnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen weiterer, professionell organisierter Hilfe (z.B. Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Alarmieren, die Absicherung der Ereignisstelle und die Betreuung der hilfebedürftigen Person.
Diese umfassende Definition der Ersten Hilfe findet auch Anwendung auf Betriebe und deren Arbeitnehmenden. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Erste Hilfe korrekt geleistet wird. Die Erste Hilfe ist zu allen Zeiten, in welchem im Betrieb gearbeitet wird, sicherzustellen. Bei zeitkritischen Notfällen muss Erste Hilfe unverzüglich geleistet werden können.