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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Praxis

Die bisherige ASA-Richtlinie Nr. 6508, welche seit 10 Jahren gültig ist und den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit regelt, ist revidiert und am 1. Februar 2007 in Kraft gesetzt worden. Das Ziel der neuen Richtlinien ist, kleine und mittlere Unternehmen in diesem Bereich zu entlasten und die Handhabung zu vereinfachen.

Die Beizugsrichtlinie 6508 der EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) für den Beizug von ASA (Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit) wurde revidiert. Ist diese nun einfacher in der Handhabung geworden und erspart sie wirklich administrativen Aufwand? Oder birgt sie etwa die Gefahr, dass im Bereich Arbeitssicherheit nun gar nichts mehr gemacht wird? Oder ist die administrative Lockerung der Ansporn für die praktische Umsetzung ohne eine Formvorschrift für den Nachweis der Sicherheitsorganisation? Der Ansatz und die Überschriften klingen verlockend: Vereinfachen, entlasten, Kosten einsparen und als zentraler Bestandteil die Reduktion von Unfällen.

Neuerungen

Seit 1. Februar 2007 ist die revidierte Richtlinie nun in Kraft, bei der laut EKAS alle Erfahrungen der letzten Jahre eingeflossen sind und helfen sollen, eine praxisnähere Umsetzung sicherzustellen. Verschiedenste Vertreter von Berufsgruppen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wurden miteinbezogen. EKAS-Präsident Dr. Ulrich Fricker: «Die vereinfachten Bestimmungen werden zehntausenden Betrieben Erleichterungen bringen. Die verfügbaren Mittel können so dort eingesetzt werden, wo sie den grössten Nutzen bringen und dafür sorgen, dass die Unfallzahlen sinken. Deshalb erwarten wir von der revidierten Richtlinie einen neuen Schub zur Förderung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.»

Zur Eingliederung des Betriebes wird nun die Mitarbeiterzahl zusammen mit dem Gefahrenpotenzial betrachtet und entschieden, welche administrativen Massnahmen wie Aufbau eines Sicherheitssystems oder der Beizug von Arbeitssicherheitsspezialisten erforderlich ist. Wenn das Fachwissen bezüglich der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzes in einem Betrieb nicht vorhanden ist und besondere Gefahren vorkommen, müssen die ASA-Spezialisten beigezogen werden.

Für kleinere Betriebe mit besonderen Gefahren heisst dies nun, dass mit weniger als 10 Mitarbeitenden kein Sicherheitssystem mehr erforderlich ist, sondern mit einfachen Mitteln wie z.B. Checklisten die Gefahren ermittelt und die erforderlichen Massnahmen eingeleitet werden können, dies schliesst den Beizug von ASA-Spezialisten aber nicht vollständig aus. Vor der Revision der Richtlinie musste auch in einem solchen Fall ein Sicherheitssystem aufgebaut werden.

Für Betriebe ohne besondere Gefahren gilt dies bis 50 Mitarbeitende. Das heisst natürlich nicht, dass jetzt nichts mehr gemacht werden muss. Die Betriebe sind gemäss UVG nach wie vor verpflichtet, den Vorschriften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einzuhalten. Sie dürfen lediglich in der Administration den einfacheren Weg wählen.

Auswirkungen der Revision für die Betriebe

90% der KMUs in der Schweiz beschäftigen zwischen 1-20 Mitarbeitende. Für die meisten dieser Betriebe hat die revidierte Richtlinie Vorteile, indem sie im administrativen Bereich entlastet werden. Die Regulierungsfolgenabschätzung im Auftrag des Bundesrats hat genau dies ergeben. Verglichen wurden die Kosten von den Auswirkungen dieser Richtlinie, mit den zu erwartenden Gewinnen durch niedrigere Unfallzahlen in den Betrieben.

Eigentlich kann man als Folgerung sagen, dass die Richtlinie an die gängige Praxis angepasst wurde und somit auch eine gewisse Rechtssicherheit wieder hergestellt wurde. Wichtig für die Betriebe ist, dass rechtzeitig Gefährdungen erkannt und systematisch Massnahmen definiert werden, dies als unbedingte Pflichten gegenüber den Mitarbeitenden. Nicht zu vergessen ist aber auch die Absicherung gegenüber straf- und zivilrechtlichen Folgen. Ferner geht es darum, Regressforderungen von Versicherungen möglichst auszuschliessen, die für kleine und mittlere Betriebe ruinös sein können.

In der Vergangenheit hat sich bewährt, dass sich die Betriebe von Spezialisten der Arbeitssicherheit beraten liessen und nicht allein gelassen wurden. Diese Investition lohnt sich sicherlich auch weiterhin, da der Beizug von Arbeitssicherheitsspezialisten nach wie vor gewährleistet sein muss. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, den Beizug mittels anerkannter Checklisten und Merkblätter (zum Beispiel von der SUVA) selber zu organisieren, was sich aber aufgrund der Effizienz als eher schwierig gestaltet.

Kurzinterview zum Thema: Fragen des SMM an Roman Müller, Geschäftsführer MPS

Wie ist die Rollenverteilung zwischen EKAS und SUVA im Bereich Arbeitssicherheit?

EKAS ist die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit, die Versicherungsunabhängig die Anliegen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes koordiniert und betreut. Hingegen ist die SUVA der grösste Unfallversicherer, bei dem handwerkliche und gewerbliche Branchen versichert sein müssen und stelle gleichzeitig als öffentlich rechtlich Anstallt den Vollzug der Aufsichtbehörde sicher. Dies in Zusammenarbeit und Aufteilung mit den Arbeitsinspektoraten des Bundes und der Kantone.

Wo liegen die eigentlichen Gefahrenpotenziale bzw. welche hauptsächlichen Mängel bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stellen Sie in Betrieben fest?

In den Betrieben wird oft nicht systematisch nach Gefahren gesucht und es werden die nötigen Massnahmen nur selten mit System abgearbeitet, denn wenn wir die Gefahren nicht erkennen, werden wir von diesen überrascht werden und können somit auch keine gezielten Massnahmen definieren und umsetzen, um Unfälle zu vermeiden.

Die Betreibe sind sich auch der Ausfallkosten von 600.- bis 1000.- CHF pro Tag von Ihren Mitarbeitenden nicht bewusst, ansonsten würden diese alles unternehmen um solch teure Ausfalltage zu vermieden, bei denen nur ein kleiner Teil versichert ist.

Wie kommen den solch hohe Ausfallkosten überhaupt zu Stande?

In den ersten 3 Tagen (Karenzfrist) muss der Arbeitsgeber den Lohnausfall selber decken, anschliessend übernimmt in den meisten Fällen die Taggeldversicherung den Lohn des Mitarbeitenden zu 80% sowie einen grossen Teil der Heilungskosten. Darin nicht beinhaltet sind aber für den Betrieb die Sachschäden durch den Unfall, Ersatzmitarbeiter die eingeführt werden müssen, Terminverspätungen, Zeitverlust, Auftragsverlust, Störungen im Betriebsablauf. Image-Schaden etc.. Folglich sind die täglichen Kosten meist noch höher, werden aber nicht dem Unfallereignis zugeschrieben oder ausgewiesen. In den meisten Betrieben herrscht keine Kostentransparenz und es werden somit falsche Annahmen getroffen.

Ihre Firma MPS ist spezialisiert auf Arbeitssicherheit, Brandschutz und Schulungen. Was konkret können Sie interessierten Firmen an Dienstleistungen anbieten?

Wir stellen den Beizug der Spezialisten der Arbeitssicherheit für verschiedenste Branchen sicher und helfen den Betrieben, ihre Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz systematisch zu organisieren. Wir bieten auch Schulungen an, um die vorgeschriebene Ausbildung von Mitarbeitern im Bereich Arbeitssicherheit und Brandschutz zu gewährleisten. Neu führen wir auch von der SUVA akkreditierte Kurse und Grundlagenschulungen durch.

Wie ist das Vorgehen, wenn eine Firma sich in Sicherheitsfragen an Sie wendet?

Eine Standortbestimmung muss am Anfang erstellt werden um zu sehen, was alles schon gemacht wurde und einen Gesamteindruck zu bekommen. Anschliessend kann man dann nach Prioritäten vorgehen kann. Dies erfolgt meist mit einem Sicherheitsrundgang und systematischer Befragung auf die ein Bericht mit einer ersten Massnahmenplanung folgt. Anschliessend wird definiert, ob ein Sicherheitssystem nach EKAS (10 Kapitel) erforderlich ist, oder ob wir dies mit einfachen Mitteln abdecken können. Selbstverständlich kann das Vorgehen auch anders sein, je nach dem Kundenwunsch versuchen wir die für Sie optimale Lösung zu finden. Über eine Kontaktaufnahme würden wir uns freuen, damit wir die für Sie passende Lösung suchen könnten.

Wo finden sich weitere Informationen zu den im Beitrag angesprochenen Bereichen?

Wichtige Adressen, die weiterhelfen können, sind: www.muellerps.ch, www.ekas.ch und www.suva.ch.