Kurse und Sitzungen vor Ort braucht es (nicht) mehr!

Onlinekurse oder Kurse vor Ort? Braucht es überhaupt noch Kurse vor Ort in einem Schulungszimmer, in Firmen oder Seminarhotels?

An Kurse können heutzutage fast schon selbstverständlich vor Ort, online oder auch hybrid teilgenommen werden. Bei einem Meeting Termin höre ich oft, machen wir das wirklich vor Ort, im Ernst? Es ist doch viel effizienter, wenn man sich aus dem Homeoffice kurz einloggen kann, die Anfahrt wird eingespart, Dokumente werden nicht gedruckt für die Teilnehmenden. Aber sind solche Termine wirklich effizienter, kürzer und zielgerichteter? Meiner Erfahrung nach sind das Illusionen! Gibt es da nicht viele Stolpersteine diesbezüglich? Ablenkung, paralleles Arbeiten, Familienmitglieder, Haustiere, der Pöstler läutet, schlechte ergonomische Bedingungen etc. . Die Wertschätzung und das Bedürfnis für echte Gespräche vor Ort in einem gemeinsamen Rahmen ist meiner Meinung nach gestiegen.

Was heisst das nun für Kurse und Besprechungen? Ich denke alle Formen haben Vor- und Nachteile. Interessant wird es mit der Kombination von diesen Varianten im Alltag. So kann die Vorbereitung auf einen Kurs online stattfinden, ein Kursteil mit Anschauungsbeispielen oder an Anlagen vor Ort, der Transfer individuell, eine Nachbesprechung Online und der Kursabschluss persönlich mit einer kleinen Feier vor Ort.

Ich denke die Kombination von diesen Varianten wird unser Leben bereichern und die Effizienz oder auch den individuellen Lernweg stark beeinflussen. Wie immer in der Sicherheit könnten wir als Schlussfolgerung sagen: «Es kommt darauf an!» und auf was kommt es an? Nicht wie sonst jeweils auf die «Gefährdung», sondern auf die individuellen Bedürfnisse. Fakt ist aber, ohne den menschlichen Gedankenaustausch, die Gespräche, die Fragestellungen anderen Menschen geht es nicht. Kurse und Meetings sind immer von Menschen für Menschen, idealerweise mit Zielsetzungen und Fragen die wir stellen können.

Sichern Sie sich doch den passenden Kurs bei uns aus. Oder möchten Sie lieber ein kombiniertes und individuelles Angebot? Gerne gehen wir auf Ihre Bedürfnisse ein und schlagen Ihnen eine Lösung vor.  www.muellerps.ch/kurse

Roman Müller / MPS

«Der Rauchmelder hat unser Leben gerettet»

«Der Rauchmelder hat uns das Leben gerettet», sagt der 40-jährige Bewohner* des Zweifamilienhauses in Lütisburg Station. «Sonst wären wir wahrscheinlich im Schlaf am Rauch erstickt.» Kurz vor 4 Uhr wurde Mann durch den Brandmelder geweckt. Der Familienvater schaute nach und bemerkte bereits eine starke Rauchentwicklung im Gang. Er weckte umgehend seine Partnerin und das Kind und verständigte die Nachbarn im Haus, die ebenfalls ein Kind haben. Alle konnten das Haus unverletzt verlassen.

«Innert fünf Minuten stand unser Haus in Vollbrand», sagt der 40-Jährige. «Noch während dem Telefon mit der Feuerwehr hat die Hitze die Küchenfenster gesprengt», ergänzt seine Partnerin*. Die Scherben seien durch den Druck überall hin geflogen. Sie spricht von Glück, dass die ganze Familie es rechtzeitig aus dem brennenden Haus geschafft hat. «Das Feuer hat die gesamte Grundstruktur des Hauses zerstört.» Laut dem Familienvater ist eine Sanierung nicht möglich. Er meint wehmütig: «All unsere Erinnerungen gingen im Feuer verloren.»

Brandursache völlig offen

Die Kantonspolizei St. Gallen bestätigt, dass das Haus beim Eintreffen der Feuerwehr bereits in Vollbrand stand. Die Brandursache ist noch unklar. Da das Haus stark einsturzgefährdet sei, konnten die Spezialisten ihre Arbeit noch kaum verrichten. Zudem war bis am Mittwochnachmittag noch viel Wasser von den Löscharbeiten im Gebäude.

Für die Klärung der Brandursache ermittelt die Polizei in verschiedene Richtungen. Hanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei St. Gallen sagt: «Es wird beispielsweise in Erfahrung gebracht, ob kürzlich Umbauarbeiten gemacht wurden oder welche Heizung installiert ist.» Zudem würden alle Bewohner befragt, denn die Spurensuche sei in einem Haus, in dem alles abgebrannt ist, sehr schwierig.

Am völlig zerstörten Gebäude entstand ein Sachschaden von mehreren 100’000 Franken. Den betroffenen Familien stellt die Gemeinde eine Notunterkunft zur Verfügung.

* Name der Redaktion bekannt

Quelle www.20min.ch (mig)

http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/28584880

Arbeitssicherheit vs. Brandschutz vs. Security

Kann die Arbeitssicherheit dem Brandschutz gefährlich werden – und ist diese gar eine Konkurrentin der klassischen Sicherheit?

Den Gefahren trotzen

… und was machsch brueflich als Betriebstechniker und Unternehmer?

Interview mit Roman Müller (32), Betriebstechniker TS und selbständiger Unternehmer im Bereich Arbeitssicherheit, Brandschutz und Schulungen.

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Für das Leben lernen wir

  • Wann wurde im Betrieb das letzte Mal eine Arbeitssicherheits- oder Brandschutzschulung durchgeführt?
  • Wer kann für die Sicherheit der Mitarbeitenden die Hand ins Feuer legen und beruhigt sagen, er habe alles unternommen, um diese nach dem neusten Stand auszubilden?
  • Haben die Mitarbeiter bei der Umsetzung von Sicherheitsvorschriften wirklich alles im Griff?

Die neu revidierte Richtlinie für den Beizug der Arbeitssicherheitsspezialisten steht seit Februar 2007 zur Verfügung.

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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Praxis

Die bisherige ASA-Richtlinie Nr. 6508, welche seit 10 Jahren gültig ist und den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit regelt, ist revidiert und am 1. Februar 2007 in Kraft gesetzt worden. Das Ziel der neuen Richtlinien ist, kleine und mittlere Unternehmen in diesem Bereich zu entlasten und die Handhabung zu vereinfachen.

Die Beizugsrichtlinie 6508 der EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) für den Beizug von ASA (Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit) wurde revidiert. Ist diese nun einfacher in der Handhabung geworden und erspart sie wirklich administrativen Aufwand? Oder birgt sie etwa die Gefahr, dass im Bereich Arbeitssicherheit nun gar nichts mehr gemacht wird? Oder ist die administrative Lockerung der Ansporn für die praktische Umsetzung ohne eine Formvorschrift für den Nachweis der Sicherheitsorganisation? Der Ansatz und die Überschriften klingen verlockend: Vereinfachen, entlasten, Kosten einsparen und als zentraler Bestandteil die Reduktion von Unfällen.

Neuerungen

Seit 1. Februar 2007 ist die revidierte Richtlinie nun in Kraft, bei der laut EKAS alle Erfahrungen der letzten Jahre eingeflossen sind und helfen sollen, eine praxisnähere Umsetzung sicherzustellen. Verschiedenste Vertreter von Berufsgruppen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wurden miteinbezogen. EKAS-Präsident Dr. Ulrich Fricker: «Die vereinfachten Bestimmungen werden zehntausenden Betrieben Erleichterungen bringen. Die verfügbaren Mittel können so dort eingesetzt werden, wo sie den grössten Nutzen bringen und dafür sorgen, dass die Unfallzahlen sinken. Deshalb erwarten wir von der revidierten Richtlinie einen neuen Schub zur Förderung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.»

Zur Eingliederung des Betriebes wird nun die Mitarbeiterzahl zusammen mit dem Gefahrenpotenzial betrachtet und entschieden, welche administrativen Massnahmen wie Aufbau eines Sicherheitssystems oder der Beizug von Arbeitssicherheitsspezialisten erforderlich ist. Wenn das Fachwissen bezüglich der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzes in einem Betrieb nicht vorhanden ist und besondere Gefahren vorkommen, müssen die ASA-Spezialisten beigezogen werden.

Für kleinere Betriebe mit besonderen Gefahren heisst dies nun, dass mit weniger als 10 Mitarbeitenden kein Sicherheitssystem mehr erforderlich ist, sondern mit einfachen Mitteln wie z.B. Checklisten die Gefahren ermittelt und die erforderlichen Massnahmen eingeleitet werden können, dies schliesst den Beizug von ASA-Spezialisten aber nicht vollständig aus. Vor der Revision der Richtlinie musste auch in einem solchen Fall ein Sicherheitssystem aufgebaut werden.

Für Betriebe ohne besondere Gefahren gilt dies bis 50 Mitarbeitende. Das heisst natürlich nicht, dass jetzt nichts mehr gemacht werden muss. Die Betriebe sind gemäss UVG nach wie vor verpflichtet, den Vorschriften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einzuhalten. Sie dürfen lediglich in der Administration den einfacheren Weg wählen.

Auswirkungen der Revision für die Betriebe

90% der KMUs in der Schweiz beschäftigen zwischen 1-20 Mitarbeitende. Für die meisten dieser Betriebe hat die revidierte Richtlinie Vorteile, indem sie im administrativen Bereich entlastet werden. Die Regulierungsfolgenabschätzung im Auftrag des Bundesrats hat genau dies ergeben. Verglichen wurden die Kosten von den Auswirkungen dieser Richtlinie, mit den zu erwartenden Gewinnen durch niedrigere Unfallzahlen in den Betrieben.

Eigentlich kann man als Folgerung sagen, dass die Richtlinie an die gängige Praxis angepasst wurde und somit auch eine gewisse Rechtssicherheit wieder hergestellt wurde. Wichtig für die Betriebe ist, dass rechtzeitig Gefährdungen erkannt und systematisch Massnahmen definiert werden, dies als unbedingte Pflichten gegenüber den Mitarbeitenden. Nicht zu vergessen ist aber auch die Absicherung gegenüber straf- und zivilrechtlichen Folgen. Ferner geht es darum, Regressforderungen von Versicherungen möglichst auszuschliessen, die für kleine und mittlere Betriebe ruinös sein können.

In der Vergangenheit hat sich bewährt, dass sich die Betriebe von Spezialisten der Arbeitssicherheit beraten liessen und nicht allein gelassen wurden. Diese Investition lohnt sich sicherlich auch weiterhin, da der Beizug von Arbeitssicherheitsspezialisten nach wie vor gewährleistet sein muss. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, den Beizug mittels anerkannter Checklisten und Merkblätter (zum Beispiel von der SUVA) selber zu organisieren, was sich aber aufgrund der Effizienz als eher schwierig gestaltet.

Kurzinterview zum Thema: Fragen des SMM an Roman Müller, Geschäftsführer MPS

Wie ist die Rollenverteilung zwischen EKAS und SUVA im Bereich Arbeitssicherheit?

EKAS ist die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit, die Versicherungsunabhängig die Anliegen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes koordiniert und betreut. Hingegen ist die SUVA der grösste Unfallversicherer, bei dem handwerkliche und gewerbliche Branchen versichert sein müssen und stelle gleichzeitig als öffentlich rechtlich Anstallt den Vollzug der Aufsichtbehörde sicher. Dies in Zusammenarbeit und Aufteilung mit den Arbeitsinspektoraten des Bundes und der Kantone.

Wo liegen die eigentlichen Gefahrenpotenziale bzw. welche hauptsächlichen Mängel bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stellen Sie in Betrieben fest?

In den Betrieben wird oft nicht systematisch nach Gefahren gesucht und es werden die nötigen Massnahmen nur selten mit System abgearbeitet, denn wenn wir die Gefahren nicht erkennen, werden wir von diesen überrascht werden und können somit auch keine gezielten Massnahmen definieren und umsetzen, um Unfälle zu vermeiden.

Die Betreibe sind sich auch der Ausfallkosten von 600.- bis 1000.- CHF pro Tag von Ihren Mitarbeitenden nicht bewusst, ansonsten würden diese alles unternehmen um solch teure Ausfalltage zu vermieden, bei denen nur ein kleiner Teil versichert ist.

Wie kommen den solch hohe Ausfallkosten überhaupt zu Stande?

In den ersten 3 Tagen (Karenzfrist) muss der Arbeitsgeber den Lohnausfall selber decken, anschliessend übernimmt in den meisten Fällen die Taggeldversicherung den Lohn des Mitarbeitenden zu 80% sowie einen grossen Teil der Heilungskosten. Darin nicht beinhaltet sind aber für den Betrieb die Sachschäden durch den Unfall, Ersatzmitarbeiter die eingeführt werden müssen, Terminverspätungen, Zeitverlust, Auftragsverlust, Störungen im Betriebsablauf. Image-Schaden etc.. Folglich sind die täglichen Kosten meist noch höher, werden aber nicht dem Unfallereignis zugeschrieben oder ausgewiesen. In den meisten Betrieben herrscht keine Kostentransparenz und es werden somit falsche Annahmen getroffen.

Ihre Firma MPS ist spezialisiert auf Arbeitssicherheit, Brandschutz und Schulungen. Was konkret können Sie interessierten Firmen an Dienstleistungen anbieten?

Wir stellen den Beizug der Spezialisten der Arbeitssicherheit für verschiedenste Branchen sicher und helfen den Betrieben, ihre Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz systematisch zu organisieren. Wir bieten auch Schulungen an, um die vorgeschriebene Ausbildung von Mitarbeitern im Bereich Arbeitssicherheit und Brandschutz zu gewährleisten. Neu führen wir auch von der SUVA akkreditierte Kurse und Grundlagenschulungen durch.

Wie ist das Vorgehen, wenn eine Firma sich in Sicherheitsfragen an Sie wendet?

Eine Standortbestimmung muss am Anfang erstellt werden um zu sehen, was alles schon gemacht wurde und einen Gesamteindruck zu bekommen. Anschliessend kann man dann nach Prioritäten vorgehen kann. Dies erfolgt meist mit einem Sicherheitsrundgang und systematischer Befragung auf die ein Bericht mit einer ersten Massnahmenplanung folgt. Anschliessend wird definiert, ob ein Sicherheitssystem nach EKAS (10 Kapitel) erforderlich ist, oder ob wir dies mit einfachen Mitteln abdecken können. Selbstverständlich kann das Vorgehen auch anders sein, je nach dem Kundenwunsch versuchen wir die für Sie optimale Lösung zu finden. Über eine Kontaktaufnahme würden wir uns freuen, damit wir die für Sie passende Lösung suchen könnten.

Wo finden sich weitere Informationen zu den im Beitrag angesprochenen Bereichen?

Wichtige Adressen, die weiterhelfen können, sind: www.muellerps.ch, www.ekas.ch und www.suva.ch.

Schulungen in Arbeitssicherheit und Brandschutz zahlen sich aus

Checkliste

  • Wann haben Sie in Ihrem Betrieb das letzte Mal eine Arbeitssicherheits- oder Brandschutzschulung durchgeführt?
  • Würden Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden „die Hand ins Feuer legen“ und beruhigt sagen, ich habe alles unternommen, um diese nach dem neusten Stand auszubilden?
  • Haben Ihre Mitarbeiter bei der Umsetzung von Sicherheitsvorschriften wirklich alles im Griff?

Würden Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden „die Hand ins Feuer legen“ und beruhigt sagen, ich habe alles unternommen, um diese nach dem neusten Stand auszubilden?

Die Sicherheit von Mitarbeitenden ist per Gesetz festgelegt. Grundlage dafür bildet die Verordnung über die Unfallverhütung Artikel 8. Darin ist beispielsweise festgeschrieben, für welche Unternehmen Weiterbildungen vorgeschrieben sind. Richtig ausgebildete Mitarbeitende zahlen sich für Sie in jedem Falle aus. Spätestens nach einem Unfall wollen die Behörden und die Versicherung von Ihnen wissen, ob Ihre Mitarbeitenden richtig und ausreichend ausgebildet waren. Könnten Sie in dieser Situation gelassen bleiben?

Schulungen

Arbeitssicherheits- und Brandschutzschulungen sind die Grundbausteine für ein gut funktionierendes Arbeitssicherheitssystem und reduzieren die teuren Ausfallstunden, die bis zu 1’000.00 CHF pro Ausfalltag kosten können.

Schulungen im Bereich Arbeitssicherheit sind nur dann zweckmässig, wenn sie seriös und nach neusten Richtlinien durchgeführt werden. Dafür ist externe Beratung heute praktisch unumgänglich. Die besten Sicherheitseinrichtungen nützen ohne das entsprechende Know-how wenig bis gar nichts. Sicherheitsinstallationen, die nicht richtig geschult werden, sind nahezu wertlos, wenn der Hintergrund der Massnahme nicht vermittelt werden kann. Entscheiden ist, dass eine Schulung auf die individuellen Bedürfnisse des Betriebes zugeschnitten ist. Nach einer Beratung kann ein passendes Lösungspakt, bestehend aus Referaten oder praktischen Instruktionen vor Ort, zusammengestellt werden.

Die stetige Auffrischung des vermittelten Wissens ist nicht zu vernachlässigen. Sicherheits-Profis festigen das bestehende Wissen der Mitarbeitenden, füllen Lücken und ergänzen das Know-how mit aktuellen Erkenntnissen aus dem Bereich der Arbeitssicherheit- und Brandschutz. Nur so kann garantiert werden, dass eine Belegschaft stets «up to date» ist, was die Sicherheit angeht.

MPS Müller Projects & Services GmbH

Die Firma MPS Müller Projects & Services GmbH ist spezialisiert auf Ausbildungen im Bereich Arbeitssicherheit und Brandschutz, sei dies in der Theorie oder auch in der praktischen Ausbildung. Wählen Sie aus einem vielfältigen Angebot die Lösung für Ihre Bedürfnisse, beispielsweise: Brandschutzreferate, Brandschutzkurse, Sicherheitsberatungen, Arbeitssicherheitsschulungen, Fachreferate, Fachinstruktionen vor Ort, Erste Hilfe Kurse etc.

Gerne stellen wir das für Ihr Unternehmen passende Programm zusammen. Ausbildungsnachweise und Zertifikate nach erfolgreichem Abschluss von Schulungen sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Unsere Kurse werden laufend kritisch beurteilt und kontinuierlich verbessert, damit diese noch optimaler für Sie gestaltet werden können.