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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des MPS Müller Projects & Services GmbH Online Shops
1. Geltungsbereich, Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Offerten und Verkäufe gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind. Durch die Bestellungserteilung anerkennt der Käufer, ohne gegenteilige schriftliche Abmachung, sämtliche Punkte dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
2. Abbildungen und Masse
Alle Abbildungen, Masse und Angaben sind unverbindlich. Modell- oder Ausführungsänderungen bleiben vorbehalten.
3. Angebote / Offerten
Unsere Lagerlisten und Verkaufsunterlagen sowie die Angaben in unserem Online-Shop sind stets freibleibend und keine verbindlichen Offerten. Telefonisch oder schriftlich abgegebene Offerten sind, ohne anders lautende schriftliche Abmachung, nur bei sofortiger Zusage und bei Abnahme der angefragten Menge gültig. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Für importierte Ware bleiben Preisänderungen bei Kursschwankungen vorbehalten.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich rein netto, ohne MWST und ohne Verpackungs- und Transportkosten. Preisberichtigungen bleiben uns aufgrund von höheren Einstandspreisen, geänderten Devisenkursen, Zöllen, Abgaben und Legierungszuschlägen sowie unvorhersehbaren Ereignissen vorbehalten.
5. Lieferfristen
Wir halten diese so kurz wie möglich. Schadenersatzansprüche infolge verspäteter Lieferung können nicht anerkannt werden.
6. Rücknahmen
Rücknahmen von neuwertiger, ungebrauchter Lagerware in Originalverpackung können nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. Waren ausser Lagersortiment, Spezialanfertigungen etc. können nicht, oder nur zu den Konditionen der Hersteller, zurückgenommen werden.
Bei Rücksendungen ist die Angabe der Lieferscheinnummer oder der Rechnungsangaben unerlässlich. Für Umtriebe erfolgt ein entsprechender Abzug von der Gutschrift.
7. Zahlungskonditionen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum, netto, ohne jeden Abzug. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Ist der Käufer in Verzug, bleiben uns alle Rechte aus Art. 107 ff OR vorbehalten. Die Zahlung verfallener Beträge darf vom Käufer unter keinen Umständen verweigert werden (Verrechnungsverbot). Lieferverzug berechtigt den Käufer nicht zum Einstellen der Zahlungen an uns. Für verfallene Beträge wird ein Verzugszins von 6 % p.a. berechnet. Für alle durch verspätete Zahlung entstehenden Spesen haftet der Käufer.
8. Kreditwürdigkeit
Verschlechtert sich die finanzielle Lage des Käufers nach Vertragsabschluss oder ist er mit irgendeiner Zahlung an uns in Verzug, so sind wir berechtigt, alle Lieferungen an ihn einzustellen und nur noch Zug um Zug gegen Bezahlung aller Ausstände zu liefern und/oder von jedem Vertrag zurückzutreten. Alle uns daraus entstehenden Kosten und Schäden
gehen zu Lasten des Käufers.
9. Erfüllungsort, Versand und Verpackung
Erfüllungsort ist für Verkäufe ab Lager, Zürich / ZH oder nach unserer Wahl. Versand und Übergabe erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Wahl der zweckmässigen Versand- und Verpackungsart auf Kosten des Käufers bleibt uns freigestellt. Nutzen und Gefahr gehen in jedem Fall, auch bei Klauseln wie „franko Domizil“, „CIF“ etc. spätestens
zum Zeitpunkt des Versandes ab unserem Lager bzw. ab Lieferwerk auf den Käufer über. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Sie wird im Allgemeinen nicht zurückgenommen. Werden Kisten, Paletten etc. separat verrechnet, so werden sie nach franko Retournierung voll gutgeschrieben. Für alle Sendungen unter einem Warenwert von
Fr. 1000.- werden die effektiven Kosten in Rechnung gestellt. Für sperrige und empfindliche Güter gelten besondere Regelungen. Für Direktsendungen ab Werk gelten die Verkaufsbedingungen des betreffenden Lieferanten. Der Versand der Ware erfolgt immer
auf Gefahr des Empfängers.
10. Mängelrügen, Beanstandungen
Der Käufer hat die Ware sofort nach Erhalt mit aller Sorgfalt bezüglich Menge, Dimension, Qualität und aller allenfalls zugesicherten Eigenschaften (Mängel) zu prüfen und spätestens innert acht Tagen, eintreffend bei uns, alle Mängel oder Abweichungen von der Bestellung
zu rügen (Mängelrüge). Können Mängel trotz sorgfältiger Prüfung der Ware nicht erkannt werden, so ist die Mängelrüge sofort nach Erkennen solcher Mängel zu erheben. Alle Mängelrügen haben schriftlich unter Angabe des Grundes sowie Zeitpunkt und Anlass des Erkennens an uns zu erfolgen. Der Kunde hat nachzuweisen, dass das fehlerhafte Material tatsächlich von uns verkauft wurde. Die Kontrolle der Lieferungen hat sofort nach Erhalt zu erfolgen. Beanstandungen sind spätestens innert 8 Tagen anzubringen. Bei Beschädigung oder Verlust ist der Empfänger verpflichtet, bei der Post oder Bahn vorstellig zu werden
und vor Annahme der Sendung einen Befund aufnehmen lassen.
11. Garantie, Gewährleistung und Schadenersatz
Alle weitergehenden Ansprüche für direkten und indirekten Schaden sowie dem Käufer entstandene Aufwendungen im Sinne von Art. 208 Abs.II OR werden ausser bei nachweislich grob fahrlässiger Verursachung durch uns abgelehnt. Wandlung und Minderung ist ausgeschlossen. Jeder Anspruch gegen uns setzt vom Käufer nachgewiesene richtige Lagerung und Behandlung der Ware voraus. Bei nachweisbaren Material- oder Konstruktionsfehlern neuer Ware, leisten wir innerhalb von 6 Monaten nach der Lieferung kostenlosen Ersatz. Weitere Schadenersatzansprüche jeder Art lehnen wir ab.
12. Eigentums- und Urheberrechte
Jede Verwertung oder Übernahme von Bildern, Zeichnungen, Texten oder Nummern und
die Weitergabe an Dritte sind ohne unsere schriftliche Zustimmung verboten.
13. Technische Angaben
Alle technischen Angaben und beschriebenen Eigenschaften der Produkte in unseren Lagerlisten und Verkaufsunterlagen (Prospekte, Internet) sind Richtwerte und keine zugesicherten Eigenschaften. Änderungen auch in Bezug auf das Dimensionsprogramm bleiben jederzeit vorbehalten. Die Gewährleistung von bestimmten Eigenschaften und der Eignung eines Produktes für einen bestimmten Verwendungszweck bedarf in jedem Fall
einer speziellen schriftlichen Vereinbarung mit uns.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich.
Zürich, April 2007
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